Vollqualifikation Akupunktur nach Ärztekammerrichtlinie
Vorteile der Vollqualifikation
Höhere Liquidation: Bei der Abrechnung im Rahmen der
Modellversuche können Sie bei Versicherten von fast allen Ersatzkassen
zusätzlich Euro 11,– in Rechnung stellen.
Werbung auf dem Arztschild: Nach erreichter Vollqualifikation können Sie nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf dem Arztschild mit dem
Hinweis „Tätigkeitsschwerpunkt Akupunktur“ werben oder Sie können nach
Erhalt des Spezial‐Zertifikats der Nanjing Universität für TCM als
Tätigkeitsschwerpunkt „Traditionelle Chinesische Medizin“auf
dem Arztschild vermerken. Das ärztliche Werbeverbot, wie früher
üblich, wird immer mehr in unserer heutigen
Informationsgesellschaft als überholt angesehen.
Die Landesärztekammer Westfalen‐Lippe hat de facto federführend die Akupunktur‐
Ausbildungsrichtlinie auch unter Mitwirkung unseres Vereins erarbeitet.
Eine Reihe von Landesärztekammern hat bereits dieser Richtlinie
zugestimmt, daher gehen wir davon aus, dass auch die
Bundesärztekammer bald diese Richtlinie übernimmt.
Für diese Vollqualifikation müssen Sie die Gesamtzahl von 350
Unterrichtseinheiten (im Folgenden mit UE abgekürzt) erreichen. Wer die
140 UE der Grundqualifikation – bei uns A‐Diplom genannt –
bereits absolviert hat, benötigt noch weitere 210 UE zur
Vollqualifikation, denn es gilt die Rechnung:
350 UE minus 140 UE = 210 UE. Diese 210 UE müssen in einem Verhältnis
50:50 Theorie zu Praxishospitation aufgeteilt werden; das heißt:
Sowohl für den Theorieteil als auch für den Hospitationsteil
sind nach dem A‐Diplom noch jeweils 105 Unterrichtseinheiten zur
Vollqualifikation abzuleisten.
Wir empfehlen dafür:
I. Theorieteil für die Vollqualifikation – 105 Unterrichtseinheiten (UE)
(Angaben, falls die Kurse zum A‐Diplom mit 140 UE bereits absolviert
wurden – wer schon mehr als die darin enthaltenen 92 Theoriestunden
angesammelt hat, besucht entsprechend weniger Seminare)
Schwerpunkt TCM und als Ergänzung vertiefende Darstellung der
Ohrakupunktur, folgende Seminare sollten besucht werden:
a) 6 Kurse über Klassische Chinesische Akupunktur als Bestandteil der
TCM (entsprechend 78 UE). Zur Auswahl werden besonders empfohlen:
TCM‐Kurs 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11 und 12 – siehe
TCM‐Ausbildungsplan
Alternative für a): Es werden nur 3 dieser Wochenendkurse (statt 6) über Klassische Chinesische Akupunktur besucht und dafür wird an einem ganzwöchigen Expertenseminar (sowohl Klassische Chinesische Akupunktur wie Ohrakupunktur einschließlich 5 UE Prüfungsvorbereitung) teilgenommen.
b) 2 Kurse zur vertiefenden Darstellung der Ohrakupunktur (entsprechend
26 UE, Veranstalter DAAAM e.V.) Ohrakupunktur Stufe 3 – Systematik und
Praxisdemonstration für Fortgeschrittene mit
Patientenbehandlung – Ohrakupunktur Stufe 4 – Systematik und
Praxisdemonstration für weit Fortgeschrittene mit Patientenbehandlung
–Gesamt‐UE entsprechend a) + b) = 104 plus 1 UE als
Prüfungsvorbereitung
Dokumentation von 10 Fällen: Bitte denken Sie auch daran, dass für das
Prüfungsgespräch für die Vollqualifikation die Beschreibung von 10
eigenen Fällen mitgebracht werden muss (siehe
Formblatt).
II. Praxishospitation für die Vollqualifikation – weitere 105 Unterrichtseinheiten
Innerhalb der Kursreihe zum A‐Diplom waren bereits 48 UE für die
Hospitation zu absolvieren. Die folgende Empfehlung geht davon aus, dass
diese Stundenzahl auch tatsächlich erreicht wurde, falls
nicht, müssten noch entsprechende Hospitations‐UE nachgeholt werden.
Wer bereits mehr als 48 UE Praxishospitation angesammelt hat, besucht
entsprechend weniger Praxishospitationskurse.
Praxishospitationen mit Schwerpunkt TCM in China und Hospitation in Deutschland
Empfehlenswerte Hospitationen in China: Ärzte, die das A‐Diplom
besitzen, können durch Vermittlung über unser Sekretariat einmal
jährlich am Universitätskrankenhaus in Nanjing hospitieren (nächster
Termin: vom 14.10.2008 für ca. zwei Wochen). Es werden Gruppen von drei
bis fünf Teilnehmern mit jeweils einem TCM‐Ausbilder und einem
Übersetzer gebildet.
Da mindestens 52,5 Unterrichtseinheiten in Praxishospitationen in
Deutschland zu absolvieren sind, empfehlen wir, nur zwei Wochen in China
zu hospitieren. Das heißt, dass zwar mehr
Hospitationsstunden in China geleistet werden, davon aber in Deutschland
nur 52,5 UE angerechnet werden können (50% von insgesamt 105 UE). Für
den Rest der notwendigen 52,5 UE in Deutschland sind
noch 3–4 Hospitationskurse notwendig. Die Auswahl kann nach
individueller Neigung getroffen
werden.
Empfehlenswerte Hospitationen in Deutschland (Veranstalter DAAAM e.V.):
Ohrakupunktur Stufe 3 und 4, Klassische Chinesische Akupunktur Stufe 3
und 4, Spezialhospitationskurse Schmerz bzw. nach
Fachgebieten (Orthopädie usw.). Eine komplette Liste der
Hospitationsmöglichkeiten erhalten Sie auf Anfrage bei der DAA oder Sie
informieren sich über diese Möglichkeiten auf der Internetseite
www.akupunktur.de unter der Rubrik „Hospitationskurse und Anmeldung“.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die gesamten 105
Unterrichtseinheiten für die Praxishospitation komplett in Deutschland
zu absolvieren.
Die Ausbildungsrichtlinie für die Vollqualifikation „Akupunktur“ der
Landesärztekammer Westfalen‐Lippe können Sie hier nachlesen.
Prüfungstermine für die Vollqualifikation nach Ärztekammer‐Richtlinie
1. Anlässlich jedes TCM‐Seminars der Europäischen Akademie für
Traditionelle Chinesische Medizin, vorab Anmeldung beim Sekretariat
notwendig
(Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
2. Innerhalb der Prüfung für die Urkunde der TCM‐Universität Nanjing
„Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ – Termin:
Frühjahr 2008 – kann
gleichzeitig auch die Prüfung für die Vollqualifikation nach der
Ärztekammer‐Richtlinie abgelegt werden. (TCM‐Prüfungsgebühr Euro
100,–. Die Prüfung für die
Vollqualifikation erfolgt ohne zusätzliche Kosten.)
3. Innerhalb spezieller Hospitationskurse der Deutschen Akademie für
Akupunktur und Aurikulomedizin (Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
Hinweis: Sie können durch kluge Reihung der Kursteilnahmen gleichzeitig
das Zertifikat der TCMUniversität Nanjing „Spezialwissen in der
Traditionellen Chinesischen Medizin“ sowie das Diplom der
Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie in einer einzigen
Prüfung erreichen.
Selbstverständlich ist es Ihnen aber unbenommen, nur die Prüfung für
das Diplom oder Zertifikat abzulegen, für das Sie Interesse
haben.Selbstverständlich ist es auch möglich, die gesamten 105
Unterrichtseinheiten für die Praxishospitation komplett in Deutschland
zu absolvieren.
Die Ausbildungsrichtlinie für die Vollqualifikation „Akupunktur“ der
Landesärztekammer Westfalen‐Lippe können Sie hier nachlesen.
Prüfungstermine für die Vollqualifikation nach Ärztekammer‐Richtlinie
1. Anlässlich jedes TCM‐Seminars der Europäischen Akademie für
Traditionelle Chinesische Medizin, vorab Anmeldung beim Sekretariat
notwendig
(Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
2. Innerhalb der Prüfung für die Urkunde der TCM‐Universität Nanjing
„Spezialwissen in der Traditionellen Chinesischen Medizin“ – Termin:
Frühjahr 2008 – kann
gleichzeitig auch die Prüfung für die Vollqualifikation nach der
Ärztekammer‐Richtlinie abgelegt werden. (TCM‐Prüfungsgebühr Euro
100,–. Die Prüfung für die
Vollqualifikation erfolgt ohne zusätzliche Kosten.)
3. Innerhalb spezieller Hospitationskurse der Deutschen Akademie für
Akupunktur und Aurikulomedizin (Prüfungsgebühr: Euro 100,–)
Hinweis: Sie können durch kluge Reihung der Kursteilnahmen gleichzeitig
das Zertifikat der TCMUniversität Nanjing „Spezialwissen in der
Traditionellen Chinesischen Medizin“ sowie das Diplom der
Vollqualifikation nach der Ärztekammer‐Richtlinie in einer einzigen
Prüfung erreichen.
Selbstverständlich ist es Ihnen aber unbenommen, nur die Prüfung für
das Diplom oder Zertifikat abzulegen, für das Sie Interesse haben.